Öffentlich-rechtliche Bestimmungen und deren Anwendung als Unternehmerrisiko am Beispiel der Landwirtschaft


Im Kanton Zürich beziehen 14% der Bauern keine Direktzahlungen. Die aktuelle Agrarpolitik führt dazu, dass die kleingewerblichen Betriebsstrukturen zerstört werden und mittlere und grössere Betriebe wachsen.

Nicht alle Branchen und Individuen erhalten in der Schweiz die gleichen Subventionen, Privilegien und Steuervorteile wie die Landwirte. Der Grund dafür ist, dass die Landwirte als kleine, homogene Interessensgruppe besser als andere Interessensgruppen organisiert sind. In vielen Bereichen gibt es gar keine Interessensgruppen, welche ihre Interessen vertreten würden (z.B. die Interessensgruppe der Sozialhilfeempfänger etc.). Es herrscht daher ein politisches Ungleichgewicht.

Der Verfassungsartikel über die Landwirtschaft ist veraltet und geht auf den kalten Krieg zurück. Gemeinwirtschaftliche Leistungen sollen von Jedermann erbracht werden können- also nicht nur von Bauern. Die entsprechenden Grundlagen müssen daher in der Verfassung angepasst werden.

Zwischen Subventionen/Direktzahlungen und der Qualität der Produkte muss nicht zwingend ein Zusammenhang bestehen, ebenso wenig, wie zwischen Subventionen und Ökologie/Unweltschutz. In vielen Fällen belasten subventionierte Betriebe die Umwelt mehr als nicht subventionierte Betriebe.

Weiterführende Literatur:

pdf Masterarbeit D. Frei, Mai 2007 (0.9MB)

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