Wie
es der Name sagt sie verstärken den Geschmack, sie sind keine Gewürze,
durch ihre Eigenschaft öffnen sie die Poren auf der Zunge somit wird
das Geschmacksempfinden erhöht.
Sie finden eine Erklärung auch
noch auf www.google.ch Stichwort
umami.
Ebenfalls
unter www.google.ch
finden Sie die Zusatzstoff Verordnung. Geben Sie
einfach folgende Nr. ein: 817.022.31 und Sie finden unter den Nr. E 620
-640 die zugelassenen Stoffe.
Stoffe wie Nitrat (Salpeter)
oder
Nitrit wurden schon vor 100 Jahren verwendet nur wurden sie da noch
nicht als E-Nummern geführt. Die anderen Stoffe kamen in den
letzten 60 Jahren im Laufe der veränderten und technologischen
Verarbeitung der Lebensmittel dazu. Das E steht für Europa mit der
Kennzeichnung sind die Stoffe
unverwechselbar.
Das Salz ist der eigentliche
Konservierungsstoff, das Nitrit ist noch
in kleinem Masse Bakterien hemmend. Nitrit ist kein
Geschmacksverstärker, durch die Umwandlung in Stickoxyd
entsteht aber das spezielle Pökelaroma.
Wie
gesagt der Konservierungsstoff ist das Salz und die Erhitzung, sowie
bei Rohprodukten die Trocknung, man kann auch ein Bündnerfleisch ohne
Nitrit machen, dann haben wir einfach keine rote Farbe.
Erhitzte
Produkte (Brühwürste, Schinken) sind bei max. 5°C aufzubewaren, da
entscheidet der Hersteller wie lange seine Produkte haltbar (ohne
Gesundheitliche Risiken) sind. Unverpackt 3-5 Tage, Verpackt 10-20 Tage
(diese Angaben sind nicht
verbindlich)
Rohprodukte sind ungekühlt
Haltbar, für die Dauer ist wieder der
Hersteller verantwortlich. Salami ein Monat, Bündnerfleisch drei-vier
Monate (diese Angaben sind
nicht verbindlich).
Wenn das Rohfleisch nicht
verpackt wird, wird es nicht schlecht, es
trocknet einfach noch mehr aus und verliert an Gewicht.
Mail Konversationen
roger.meuwly@bag.admin.ch:
Sehr geehrter Herr Meuwly
Ich beziehe mich auf mein Mail und würde eine Antwort von Ihnen
schätzen.
Werden Sie dafür sorgen, gemäss untenstehender Aussage, dass die
amtlichen
Kontrolleure eine Überprüfung durchführen werden und diese
Mängel nicht nur
beantstanden sondern auch für die Umsetzung sorgen werden?:
"Was Sie hier festgestellt haben, sind keine Gesetzeslücken (die
einzelnen
Verordnungen regeln die Deklarationsvorgaben sehr genau), sondern
Umsetzungsfehler der einzelnen Betriebsverantwortlichen. Sie
haben absolut
recht, wenn Sie den Betrieb auf solche Fehler aufmerksam machen.
Diese werden
bei einer nächsten Überprüfung durch die amtlichen Kontrolleure
ebenfalls
beanstandet werden."
Das gleiche Bild präsentiert sich übrigens, wie Sie wahrscheinlich
selber
wissen, sogar an der Mensa des Hauptgebäudes der ETH Zürich,
welche durch den
SV-Service geführt wird- weder Geschmacksverstärker noch
Konservierungsstoffe
noch Hormone/Antibiotika bei Firschfleisch und Fisch werden
deklariert.
Werden Sie dafür sorgen, dass diese kontrolliert werden?
MfG Daniel Frei
Sehr geehrter Herr Meuwly
Ich sende Ihnen nachfolgendes Mail zur Stellungsnahme und vor allem zur
Weiterbearbeitung auch im Hinblick auf die Behandlung
dieses Themas bei der
nächsten Konferenz der Kantonschemiker.
Freundliche Grüsse
Daniel Frei
----- Weitergeleitete Nachricht von Georg.Schaeppi@ahaswiss.ch -----
Datum: Thu, 8 Dec 2011
07:51:07 +0000
Von: Georg
Schäppi <Georg.Schaeppi@ahaswiss.ch>
Antwort an: Georg Schäppi
<Georg.Schaeppi@ahaswiss.ch>
Betreff: AW: Deklaration von Fleisch-
und Fischprodukten
An:
"'d.frei@black-angusgold.ch'" <d.frei@black-angusgold.ch>
Sehr geehrter Herr Frei
Besten Dank für Ihre Nachricht an Service Allergie Suisse. Zu Ihren
Fragen nehme
ich gerne kurz Stellung.
In der Schweiz ist das Bundesamt für Gesundheit die gesetzgebende
Instanz im
Bereich Lebensmittel. Das Bundesamt für Gesundheit
entwickelt die
Schweizerische Lebensmittelgesetzgebung weitgehend in
Kongruenz mit der
Europäischen. Die Kantonschemiker sind für den Vollzug der
Gesetzgebung und
damit für die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze
verantwortlich.
Was Sie hier festgestellt haben, sind keine Gesetzeslücken (die
einzelnen
Verordnungen regeln die Deklarationsvorgaben sehr genau),
sondern
Umsetzungsfehler der einzelnen Betriebsverantwortlichen.
Sie haben absolut
recht, wenn Sie den Betrieb auf solche Fehler aufmerksam
machen. Diese werden
bei einer nächsten Überprüfung durch die amtlichen
Kontrolleure ebenfalls
beanstandet werden.
Freundliche Grüsse
SAS Service Allergie Suisse SA
Georg Schäppi
Georg Schäppi
Dr. sc. nat. ETH
Executive MBA Universität Zürich
Delegierter des Verwaltungsrates
Service Allergie Suisse SA
Scheibenstrasse 20
Postfach 1
3000 Bern 22
+41 31 359 90 10 (direkt)
+41 31 359 90 09 (Sekretariat)
+41 31 359 90 90 (Fax)
+41 78 843 81 81
www.service-allergie-suisse.ch
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: d.frei@black-angusgold.ch
[mailto:d.frei@black-angusgold.ch]
Gesendet: Donnerstag, 8. Dezember 2011 07:29
An: info@service-allergie-suisse.ch;
Betreff: Fwd: Deklaration von Fleisch- und Fischprodukten
Sehr geehrte Damen und Herren
Nachfolgend sende ich Ihnen ein noch weitgehend ungelöstes Problem zur
Weiterbearbeitung im Zusammenhang mit
Lebensmittelallergien- die korrekte für
den Kunden transparente Deklaration. Leider hält sich in
vielen Fällen nicht
einmal Migros und Coop daran.
Das Gesetz weist zu viele politisch gewollte gesetzliche Lücken auf.
Zusätzlich möchte ich Sie auf unsere Homepage verweisen,
wo Sie schon viele
interessante Informationen zu diesem Thema finden.
Freundliche Grüsse
Daniel Frei
Sales and Promotions
Black-Angus Gold Beef
Tel. 043 288'93'78
www.black-angusgold.ch
----- Weitergeleitete Nachricht von d.frei@black-angusgold.ch -----
Datum: Sat, 24 Sep 2011
08:00:11 +0200
Von:
d.frei@black-angusgold.ch
Antwort an: d.frei@black-angusgold.ch
Betreff: Deklaration von Fleisch- und
Fischprodukten
An:
roger.meuwly@bag.admin.ch
Sehr geehrter Herr Dr. Meuwly
Ich bin nicht glücklich wie Frischfleischprodukte, Fisch und Zutaten von
verarbeiteten Fleischprodukten deklariert werden, weil
diese in den meisten
Fällen nicht so deklariert werden, dass der Kunde
transparent informiert ist.
Beispiel: Die Migros verkauft Pouletbrust aus Brasilien und deklariert
die
Herkunft nicht einmal in allen Filiale. In jenen Filialen
wo die Pouletbrust
deklariert ist steht einfach "Pouletbrust aus Brasilien"
was nicht genügt.
Richtig wäre "Pouletbrust aus Brasilien - kann Hormone
oder antimikrobielle
Leistungsförderer enthalten".
Weiteres Beispiel:
Ich habe in einem Restaurant Egli-Chnusperli bestellt.Beim
Konsum fällt mir
auf,
dass dies unmöglich Egli sein kann.Auf dem Menu stand auch
Egli Filet.
Der Kellner besteht darauf dass dies Egli waren. Ich
widerspreche und erhalte
nachfolgend sogar vom Koch die Bestätigung dass dies Egli
wären. Ich
widerspreche und finde nach einem riesen Theater den Chef
des Resaurants in
seiner Wohnung der mir schliesslich meine Vermutung
bestätigt, dass es sich
hier nicht um Egli handelt. Der Chef bestätigt mir, dass
ich gerade den
Abfallfisch "Pangasius" auf dem Teller habe.
Bei den Geschmacksverstärker das Gleiche: Häufig steht bei verarbeiteten
Fleischwaren einfach "Gewürze" obwohl diese
Geschmacksverstärker z.B. E621
Mononatriumglutamat enthalten. Die richtige Deklaration ist
"Geschmacksverstärker Mononatriumglutaman E621"
Warum eine für den Kunden korrekte Deklaration wichtig ist, muss ich
Ihnen wohl
nicht sagen.
Offensichtlich bestehen hier politisch gewollte Gesetzeslücken, welche
es
ermöglichen dass Produkte nicht volltständig und für den
Konsumenten
transparent und nachvollziehbar deklariert werden müssen.
Welche Gesetze müsste man anpassen oder ergänzen, damit diese Lücke
gefüllt
würde und wer wäre für diese Ergänzung zuständig?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Daniel Frei
roger.meuwly@bag.admin.ch:
Sehr geehrter Herr Meuwly
Ich beziehe mich auf mein Mail und würde eine Antwort von Ihnen
schätzen.
Werden Sie dafür sorgen, gemäss untenstehender Aussage, dass die
amtlichen
Kontrolleure eine Überprüfung durchführen werden und diese
Mängel nicht nur
beantstanden sondern auch für die Umsetzung sorgen werden?:
"Was Sie hier festgestellt haben, sind keine Gesetzeslücken (die
einzelnen
Verordnungen regeln die Deklarationsvorgaben sehr genau), sondern
Umsetzungsfehler der einzelnen Betriebsverantwortlichen. Sie
haben absolut
recht, wenn Sie den Betrieb auf solche Fehler aufmerksam machen.
Diese werden
bei einer nächsten Überprüfung durch die amtlichen Kontrolleure
ebenfalls
beanstandet werden."
Das gleiche Bild präsentiert sich übrigens, wie Sie wahrscheinlich
selber
wissen, sogar an der Mensa des Hauptgebäudes der ETH Zürich,
welche durch den
SV-Service geführt wird- weder Geschmacksverstärker noch
Konservierungsstoffe
noch Hormone/Antibiotika bei Firschfleisch und Fisch werden
deklariert.
Werden Sie dafür sorgen, dass diese kontrolliert werden?
MfG Daniel Frei
Sehr geehrter Herr Meuwly
Ich sende Ihnen nachfolgendes Mail zur Stellungsnahme und vor allem zur
Weiterbearbeitung auch im Hinblick auf die Behandlung
dieses Themas bei der
nächsten Konferenz der Kantonschemiker.
Freundliche Grüsse
Daniel Frei
----- Weitergeleitete Nachricht von Georg.Schaeppi@ahaswiss.ch -----
Datum: Thu, 8 Dec 2011
07:51:07 +0000
Von: Georg
Schäppi <Georg.Schaeppi@ahaswiss.ch>
Antwort an: Georg Schäppi
<Georg.Schaeppi@ahaswiss.ch>
Betreff: AW: Deklaration von Fleisch-
und Fischprodukten
An:
"'d.frei@black-angusgold.ch'" <d.frei@black-angusgold.ch>
Sehr geehrter Herr Frei
Besten Dank für Ihre Nachricht an Service Allergie Suisse. Zu Ihren
Fragen nehme
ich gerne kurz Stellung.
In der Schweiz ist das Bundesamt für Gesundheit die gesetzgebende
Instanz im
Bereich Lebensmittel. Das Bundesamt für Gesundheit
entwickelt die
Schweizerische Lebensmittelgesetzgebung weitgehend in
Kongruenz mit der
Europäischen. Die Kantonschemiker sind für den Vollzug der
Gesetzgebung und
damit für die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze
verantwortlich.
Was Sie hier festgestellt haben, sind keine Gesetzeslücken (die
einzelnen
Verordnungen regeln die Deklarationsvorgaben sehr genau),
sondern
Umsetzungsfehler der einzelnen Betriebsverantwortlichen.
Sie haben absolut
recht, wenn Sie den Betrieb auf solche Fehler aufmerksam
machen. Diese werden
bei einer nächsten Überprüfung durch die amtlichen
Kontrolleure ebenfalls
beanstandet werden.
Freundliche Grüsse
SAS Service Allergie Suisse SA
Georg Schäppi
Georg Schäppi
Dr. sc. nat. ETH
Executive MBA Universität Zürich
Delegierter des Verwaltungsrates
Service Allergie Suisse SA
Scheibenstrasse 20
Postfach 1
3000 Bern 22
+41 31 359 90 10 (direkt)
+41 31 359 90 09 (Sekretariat)
+41 31 359 90 90 (Fax)
+41 78 843 81 81
www.service-allergie-suisse.ch
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: d.frei@black-angusgold.ch
[mailto:d.frei@black-angusgold.ch]
Gesendet: Donnerstag, 8. Dezember 2011 07:29
An: info@service-allergie-suisse.ch;
Betreff: Fwd: Deklaration von Fleisch- und Fischprodukten
Sehr geehrte Damen und Herren
Nachfolgend sende ich Ihnen ein noch weitgehend ungelöstes Problem zur
Weiterbearbeitung im Zusammenhang mit
Lebensmittelallergien- die korrekte für
den Kunden transparente Deklaration. Leider hält sich in
vielen Fällen nicht
einmal Migros und Coop daran.
Das Gesetz weist zu viele politisch gewollte gesetzliche Lücken auf.
Zusätzlich möchte ich Sie auf unsere Homepage verweisen,
wo Sie schon viele
interessante Informationen zu diesem Thema finden.
Freundliche Grüsse
Daniel Frei
Tel. 043 288'93'78
www.black-angusgold.ch
----- Weitergeleitete Nachricht von d.frei@black-angusgold.ch -----
Datum: Sat, 24 Sep 2011
08:00:11 +0200
Von:
d.frei@black-angusgold.ch
Antwort an: d.frei@black-angusgold.ch
Betreff: Deklaration von Fleisch- und
Fischprodukten
An:
roger.meuwly@bag.admin.ch
Sehr geehrter Herr Dr. Meuwly
Ich bin nicht glücklich wie Frischfleischprodukte, Fisch und Zutaten von
verarbeiteten Fleischprodukten deklariert werden, weil
diese in den meisten
Fällen nicht so deklariert werden, dass der Kunde
transparent informiert ist.
Beispiel: Die Migros verkauft Pouletbrust aus Brasilien und deklariert
die
Herkunft nicht einmal in allen Filiale. In jenen Filialen
wo die Pouletbrust
deklariert ist steht einfach "Pouletbrust aus Brasilien"
was nicht genügt.
Richtig wäre "Pouletbrust aus Brasilien - kann Hormone
oder antimikrobielle
Leistungsförderer enthalten".
Weiteres Beispiel:
Ich habe in einem Restaurant Egli-Chnusperli bestellt.Beim
Konsum fällt mir
auf,
dass dies unmöglich Egli sein kann.Auf dem Menu stand auch
Egli Filet.
Der Kellner besteht darauf dass dies Egli waren. Ich
widerspreche und erhalte
nachfolgend sogar vom Koch die Bestätigung dass dies Egli
wären. Ich
widerspreche und finde nach einem riesen Theater den Chef
des Resaurants in
seiner Wohnung der mir schliesslich meine Vermutung
bestätigt, dass es sich
hier nicht um Egli handelt. Der Chef bestätigt mir, dass
ich gerade den
Abfallfisch "Pangasius" auf dem Teller habe.
Bei den Geschmacksverstärker das Gleiche: Häufig steht bei verarbeiteten
Fleischwaren einfach "Gewürze" obwohl diese
Geschmacksverstärker z.B. E621
Mononatriumglutamat enthalten. Die richtige Deklaration ist
"Geschmacksverstärker Mononatriumglutaman E621"
Warum eine für den Kunden korrekte Deklaration wichtig ist, muss ich
Ihnen wohl
nicht sagen.
Offensichtlich bestehen hier politisch gewollte Gesetzeslücken,
welche es
ermöglichen dass Produkte nicht volltständig und für den
Konsumenten
transparent und nachvollziehbar deklariert werden müssen.
Welche Gesetze müsste man anpassen oder ergänzen, damit diese
Lücke gefüllt
würde und wer wäre für diese Ergänzung zuständig?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Daniel Frei